Nutzung des Blauen Engel in der Beschaffung
In der öffentlichen Beschaffung kann neben den funktionalen Eigenschaften von Produkten auch deren Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden. Öffentliche Einrichtungen tragen hiermit dazu bei, Umweltbelastungen zu reduzieren, die Markdurchdringung umweltfreundlicher Produkte zu unterstützen und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Vielfach lassen sich auch Kosten einsparen, wenn neben den Anschaffungskosten auch die Lebenszykluskosten in die Wertung von Angeboten einbezogen werden. Gleiches gilt für die Beschaffung in Unternehmen.
Die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltzeichen haben sich mit der Vergaberechtsreform 2016/2017 erweitert. Diese sind mit deutlichen Erleichterungen sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter verbunden. So können bei der Formulierung der technischen Anforderungen, der Zuschlagskriterien und der Auftragsausführungsbedingungen öffentliche Vergabestellen nun auf bestimmte Umweltzeichen, wie dem Blaue Engel und dem EU-Umweltzeichen, verweisen. Diese können auch als Nachweis gefordert bzw. genutzt werden. Gleichwertige Umweltzeichen müssen akzeptiert werden. Nur in bestimmten Fällen muss der öffentliche Auftraggeber als Nachweis andere geeignete Belege akzeptieren (§ 34 VgV/ § 24 UVgO).
Falls es keine oder nur wenige Produkte mit dem Blauen Engel gibt, können auch die konkreten Kriterien des Blauen Engels in Ausschreibungen als Anforderungen aufgenommen werden. Die Einhaltung der Kriterien kann dann sowohl durch das Umweltzeichen als auch durch andere Nachweise (zum Beispiel Prüfprotokolle) belegt werden.
Ausführliche Hilfestellungen, wie Sie die umweltfreundliche Beschaffung umsetzen können, geben Ihnen die Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes, die für etliche Produkte des Blauen Engels in untenstehender Liste angeführt sind. Weitere Informationen finden Sie zudem in den Publikationen am unteren Ende dieser Seite und auf dem Themenportal des Umweltbundesamte zur umweltfreundlichen Beschaffung www.beschaffung-info.de.
Die in der Liste angegeben, produktspezifischen Ausschreibungsempfehlungen für Produkte mit dem Blauen Engel setzen sich aus einem Leitfaden sowie einem oder mehreren Anbieterfragebögen je Produktgruppe zusammen. Die in den Leitfäden beschriebene Vorgehensweise lässt sich auch auf weitere Produkte mit dem Blauen Engel übertragen.