Neuvorschläge und Prüfaufträge
Neuvorschläge
Neuvorschläge können von jeder Person, Firma, öffentlicher oder privater Organisation beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Dabei sollte ausführlich begründet und nachvollziehbar belegt werden, wodurch sich das Produkt oder die Dienstleistung in seinen Umwelteigenschaften von anderen Produkten/Dienstleistungen mit demselben Gebrauchszweck (Konkurrenzprodukten) unterscheidet.
Weitere Hinweise zu den geforderten Inhalten können Sie dem „Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Blauen Engel“ entnehmen, das als PDF-Dokument erhältlich ist. Eventuell kann es notwendig sein, Produktbeschreibungen u. ä. beizufügen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir noch verschiedene neue Produkte und Dienstleistungen in Bearbeitung haben, so dass wir nur wenige Neuvorschläge prüfen und aufgreifen können. Ausnahmen sind möglich, wenn Produkte und Dienstleistungen vielfältige Anwendung finden, sie ein hohes Umweltentlastungspotenzial haben und sie zu dem bestehenden Produktportfolio des Blauen Engel oder Arbeitsschwerpunkten des Umweltbundesamtes passen. Gern beraten wir Sie im Vorfeld telefonisch.
Benötigen Sie weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Laufende Prüfaufträge
Für einige Produktgruppen hat die Jury Umweltzeichen dem Umweltbundesamt bereits Prüfaufträge erteilt. Das Umweltbundesamt erarbeitet für diese Produktgruppen Kriterien. Die Zahl der zu erteilenden Prüfaufträge ist nicht festgelegt. Diese steht im Ermessen der Jury.
In der folgenden Übersicht sind die Prüfaufträge zusammengestellt (Stand Juni 2024):
Bauen
- Pflasterfugenmörtel und Fugensande
Konsumprodukte
- Filamente für 3D-Druck
- Bastellkleber
- Backpapier