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Neuigkeit

Ergebnisse der Sitzung der Jury Umweltzeichen des Umweltzeichens Blauer Engel im Dezember 2024

Group photo of the eco-label jury
The members of the Environmental Label Jury together with employees of the Ministry of the Environment, the Federal Environment Agency and RAL gGmbH

Die Jury Umweltzeichen hat auf dieser Sitzung Kriterien für ein neues Umweltzeichen Blauer Engel für Fugenmaterial für Pflastersteine und Terrassenplatten beschlossen.

Die Kriterien der folgenden Umweltzeichen Blauer Engel wurden überarbeitet:

 

  • Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau“ (DE-UZ 216)
  • Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213)
  • Router (DE-UZ 160)
  • Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand (DE-UZ 27)
  • Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf ("to-go") von Speisen und Getränken (DE-UZ 210)
  • Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)
  • Ungebleichte Koch- und Heißfilterpapiere und Backpapiere (DE-UZ 65)

Die Vergabekriterien für diese Produktgruppen werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltschonenden Produkten können dann das Zeichen beantragen.
Weiterhin wurden für mögliche zukünftige Umweltzeichen Blauer Engel Prüfaufträge für Videokonferenzgeräte und für fest installierte Spielgeräte im Außenbereich durch die Jury beschlossen.

Weitergehende Informationen zum neuen Umweltzeichen sowie den Überarbeitungen:

Neues Umweltzeichen: Fugenmaterial für Pflastersteine und Terrassenplatten

Bodenversiegelung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt und den natürlichen Wasserhaushalt, u.a. verhindert sie die Versickerung von Regenwasser, reduziert die Grundwasserneubildung und erhöht das Risiko von Überschwemmungen.
Der Blaue Engel wird zukünftig umweltschonende, versickerungsfähige Fugenmaterialien kennzeichnen, die zur Reduzierung der Bodenversiegelung beitragen. Sickerfugen in Pflasterbelägen (siehe auch Umweltzeichen für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau“ (DE-UZ 216) sind für viele befestigte Flächen geeignet, z.B. öffentliche Rad- und Gehwege, Hof- und Abstellflächen sowie private Hofeinfahrten und Terrassen. Unversiegelte Flächen unterstützen die Umsetzung von Schwammstadt-Ansätzen, minimieren Überflutungsrisken und entlasten Kanalisation und Kläranlagen bei Starkregen, da sie das Niederschlagwasser ins Grundwasser leiten. Sie sind zudem nicht nur versickerungsfähig, sondern auch verdunstungsfähig und können so städtischen Hitzeinseln entgegenwirken.
Sickerfugen mit Fugenmaterialien mit dem Blauen Engel sollten so konzipiert sein, dass sie auch bei intensiver Nutzung langfristig versickerungsfähig bleiben. Gleichzeitig schließen Fugenmaterialien mit dem Blauen Engel eine Schadstoffbelastung von Boden und Grundwasser aus.

Fugenmaterialien mit dem Umweltzeichen Blauer Engel sind mit folgenden Vorteilen für Umwelt und Gesundheit verbunden:

  • versickerungs- und verdunstungsfähig
  • gewässerschonend
  • schadstoffarm

Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für den Straßen- und GaLaBau (DE-UZ 216)

Der Blaue Engel für Betonwaren fördert die Verwendung von ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Materialien im Bausektor. Die Überarbeitung des Umweltzeichens zielt darauf ab, den Einsatz von Recyclingmaterial zu steigern und gleichzeitig die Umweltauswirkungen durch Schadstoffausträge zu minimieren.
Kernpunkt der Weiterentwicklung ist die Erhöhung des Rezyklatanteils von 30% auf 40%, was zur direkten Schonung natürlicher Ressourcen wie Kies und Sand beiträgt. Parallel dazu wurde der zulässige Klinkergehalt in den verwendeten Zementen reduziert, um die Klimabilanz der Herstellung zu verbessern.  Die Sichtbarkeit von Produkten für versickerungsfähige Flächen wurde erhöht. Für versickerungsfähige Anwendungen geeignete Betonwaren sind aktiv als solche auszuloben.
Mit der Aufnahme von wasserdurchlässigen Pflastersteinen und Rasengittersteinen wurden zudem weitere Produktvarianten in das Umweltzeichen integriert.

Die Erklärfelder lauten:

Erklärfeld 1 (bei versickerungsfähigen Varianten)

  • ressourcenschonend
  • schadstoffarm
  • für versickerungsfähige Anwendungen geeignet

Erklärfeld 2:

  • ressourcenschonend
  • schadstoffarm
  • ökotoxikologisch geprüft

Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213)

Das Potenzial ist groß, durch ambitionierte Kriterien für Server und Datenspeicher, die Umwelt zu entlasten. Server und Datenspeicher werden rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr betrieben, aus diesem Grund hat die Steigerung der Energieeffizienz von Servern und Datenspeichern einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch von Rechenzentren. Je effizienter die Hardware ist, desto weniger Energie wird benötigt, um dieselbe digitale Dienstleistung zu erbringen.
Bei der Überarbeitung wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz, Materialanforderungen, Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit sowie soziale Anforderungen für Produktion und Lieferketten überarbeitet.

Im Erklärfeld sind folgende Vorteile für die Umwelt genannt:

  • geringer Energieverbrauch
  • langlebig
  • schadstoffarm


Router (DE-UZ 160)

Neben den Umweltwirkungen durch den Energieverbrauch bei der Nutzung von Routern resultieren deren Umweltlasten auch aus der Herstellung. Durch das Design und die Wahl der Materialien kann die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit der Geräte verbessert werden. Wesentliche Neuerungen der Kriterien betreffen den erweiterten Geltungsbereich, der nun auch professionelle Geräte einschließt. Zudem müssen Kunststoffgehäuse zu mindestens 80 Prozent aus Post-Consumer-Recycling-Material hergestellt werden. Darüber hinaus wurden soziale Kriterien in die Zertifizierung integriert, um faire Produktionsbedingungen zu gewährleisten. Auch besteht eine Messpflicht für den SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate, die die elektromagnetische Strahlung der Geräte dokumentiert).
Weitere Anpassungen betreffen u.a. die Energieeffizienz, sowie die Mindestzeiten für Garantie, Bereitstellung von Software-Updates und Ersatzteilen.

Im Erklärfeld werden folgende Vorteile für die Umwelt genannt:

  • geringer Energieverbrauch
  • langlebig
  • Gehäuse mit mindestens 80 % Recycling-Kunststoff

Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand (DE-UZ 27)

Das Umweltzeichen für Mehrweg-Verpackungssysteme soll nachhaltigere Verpackungslösungen fördern. Der Geltungsbereich wurde umfasst nun gemanagte Systeme für Mehrwegverpackungen in den Bereichen B2B, B2C und C2C. Dies schließt Transportlösungen im Zuliefererbereich, Versandverpackungen für Endkunden*Endkundinnen sowie mehrfach verwendbare Versandtaschen für den Privatgebrauch ein.
Ein Kernaspekt der Überarbeitung ist der Fokus auf eine Mindestanzahl von Nutzungszyklen für die Mehrwegverpackungen. Dies zielt darauf ab, den Einsatz von Verpackungsmaterial zu reduzieren und Abfälle zu vermeiden. Zusätzlich wurden Kriterien für die Verwendung von Rezyklaten und die Herkunft biogener Materialien in den Verpackungen eingeführt. Besonderer Wert wird auf die Recyclingfähigkeit der Mehrwegverpackungen gelegt, um auch nach ihrer Nutzungsdauer einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten.

Im Erklärfeld sind folgende Vorteile für die Umwelt genannt:

  • abfallvermeidend
  • ressourcenschonend


Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf ("to-go") von Speisen und Getränken (DE-UZ 210)

Das Umweltzeichen zielt darauf ab, den Einsatz von Einwegverpackungen im Außerhausverkauf für Getränke und Lebensmittel zu reduzieren und umweltverträgliche Mehrwegsysteme zu stärken. Es umfasst umfangreiche Kriterien, die sowohl die Qualität der Mehrweggefäße als auch die Effizienz der Systeme sicherstellen sollen.
Überarbeitet wurden die Vergabekriterien hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die Mehrweggefäße, insbesondere hinsichtlich ihrer Materialien, Nutzungsdauer und Recyclingfähigkeit sowie Anforderungen an die Prozesse, z.B. Logistik und Berichtspflichten.

Im Erklärfeld sind folgende Vorteile für die Umwelt genannt:

  • abfallvermeidend
  • wiederverwendbar
  • recyclingfähig


Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)

Aus Gesundheitssicht sollten aufgrund ihrer großflächigen Verlegung in Innenräumen elastische Bodenbeläge möglichst emissionsarm sein. Die Vergabekriterien wurden an die aktuelle Normung und Chemikalienregelung angepasst und eine Geruchsprüfung als verpflichtend eingeführt. Die Einführung eines optionalen Kriteriums für Rücknahmesysteme sowie die verpflichtende Bereitstellung einer Umweltproduktdeklaration (EPD) tragen zur Kreislaufwirtschaft bei. Weitere Neuerungen umfassen Anforderungen an die Energieeffizienz in der Produktion sowie die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Im Erklärfeld sind folgende Vorteile für die Umwelt genannt:

  • emissionsarm
  • schadstoffarm
  • in der Wohnumwelt gesundheitlich unbedenklich

Ungebleichte Koch- und Heißfilterpapiere und Backpapiere (DE-UZ 65)

Die Herstellung von Zellstoff und Papier, insbesondere dieser Spezialpapiere, ist besonders energieintensiv und mit Emissionen in Wasser und Luft verbunden. Daher wurden strenge Anforderungen an Abwasser- und Abluftemissionen sowie den Energieverbrauch eingeführt oder verschärft. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen der Produktion zu minimieren. Ein weiteres zentrales Vergabekriterien liegt in der nachhaltigen Rohstoffgewinnung der Primärfasern. Das Holz zur Herstellung dieses Zellstoffs muss dabei aus kontrollierten Quellen und nachweislich zu mindestens 70% aus zertifizierten Wäldern stammen. Zudem muss die Kompostierbarkeit der Koch- und Heißfilterpapiere nachgewiesen werden.
Neu im Geltungsbereich sind Backpapiere, für die zusätzliche Kriterien gelten. Backpapier ist in der Regel beschichtet und die als Beschichtungsmittel verwendeten Stoffe können für die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädlich sein, z. B. fluorierte Stoffe, die nicht leicht biologisch abbaubar sind (per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)). Die Verwendung dieser polyfluorierten Verbindungen ist bei der Herstellung von Produkten, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, verboten. Zulässig sind bestimmte Silikonbeschichtungen und gänzlich unbeschichtete Papiere.

Im Erklärfeld sind folgende Vorteile für die Umwelt genannt:

für ungebleichte Koch- und Heißfilterpapiere:

  • mind. 70 Prozent Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft / alternativ: 100 Prozent Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft
  • ungebleicht
  • mit Inhalt über Biomülltone kompostierbar

für Backpapiere:

  • mind. 70 Prozent Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft / alternativ: 100 Prozent Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft
  • emissions- und schadstoffarme Herstellung
  • PFAS-frei