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Neuigkeit

Ergebnisse der Sitzung der Jury Umweltzeichen im Dezember 2023

Über zwanzig Personen sitzen an U-förmig angeordneten Tischen

Die Jury Umweltzeichen hat auf ihrer Wintersitzung Kriterien für zwei neue Umweltzeichen beschlossen:

Organische Kultursubstrate und Blumenerden (DE-UZ 234)

Mit dem neuen Umweltzeichen können organische Kultursubstrate gekennzeichnet werden, welche sich durch einen vollständigen Verzicht auf Torf auszeichnen. Die Verwendung von Torf hat sich über Jahrzehnte etabliert, da er sehr günstige Eigenschaften für die Herstellung von pflanzenbaulich geeigneten Kultursubstraten besitzt. Allerdings ist die Nutzung von Torf mit negativen Umweltwirkungen verbunden. Aufgrund der sehr langsamen Entstehung des Torfkörpers in Mooren ist Torf ein nicht-nachwachsender Rohstoff und bei seiner Nutzung wird der im Torf gebundene Kohlenstoff als CO2 emittiert. Aus Gründen des Klimaschutzes ist der Erhalt des im Torf gebundenen Kohlenstoffs notwendig. Die Erhaltung oder Renaturierung von Mooren leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Biodiversität. Daher ist die Substitution von Torf durch erneuerbare Substratausgangsstoffe, auch "Torfersatzstoffe", nötig.

Torffreie Kultursubstrate werden in der Regel als Mischungen mehrerer Torfersatzstoffe hergestellt, da die geforderten Qualitätsparameter nur durch eine geeignete Kombination der verschiedenen Substratausgangsstoffe erzielt werden können. Aktuell werden dabei v.a. Grüngutkomposte, Holzfasern, Rindenhumus und gartenbauliche Kokosprodukte eingesetzt. Der Blaue Engel stellt Anforderungen an eine verantwortliche, an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Herkunft der eingesetzten Torfersatzstoffe. Bei den eingesetzten Holzfasern soll durch den Einsatz von Reststoffen die Konkurrenz mit langlebigeren Nutzungen, bspw. im Baubereich, vermieden werden, sowie die Herkunft aus nachhaltiger Forstwirtschaft sichergestellt werden. Zudem werden soziale Aspekte sowie die Abwasserentsorgung beim Einsatz von gartenbaulichen Kokosprodukten adressiert.

Weiterhin werden strenge Schadstoffanforderungen gestellt, beispielsweise im Bereich der Schwermetalle und der organischen Schadstoffe. Die zertifizierten Kultursubstrate müssen darüber hinaus nachweislich eine gute Gebrauchstauglichkeit haben. Dazu gehört eine gute Pflanzenverträglichkeit, ein stabiler Stickstoffhaushalt und die Beschränkung von Verunreinigungen durch Plastik und Unkrautsamen. 

Mit diesem Umweltzeichen können organische Kultursubstrate gekennzeichnet werden, welche sich durch

  • einen vollständigen Verzicht auf Torf, 
  • die Verwendung organischer Reststoffe zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, 
  • das Anstreben eines nachhaltigen und transparenten Rohstoffeinsatzes, 
  • sowie nachgewiesene Gebrauchstauglichkeit und strenge Grenzwerte im Bereich der Schadstoffe auszeichnen.


Kunststoffrasensysteme und -sportplätze

Mit dem neuen Umweltzeichen sollen Kunststoffrasensysteme (Teil A) und Kunststoffrasensportplätze (Teil B) ausgezeichnet werden, welche sich in Bezug auf ökologische Aspekte relevant gegenüber anderen Kunststoffrasensystemen und -sportplätzen hervorheben.

Kunststoffrasensportplätze kommen im (Freizeit-)Sportbereich oft alternativ zu Naturrasenplätzen zum Einsatz und finden – u. a. aufgrund ganzjähriger Bespielbarkeit, höherer Belastbarkeit, des geringeren Pflegeaufwands und den im Falle eines hohen Nutzungsgrades geringen spezifischen Kosten pro Nutzungsstunde – zunehmend Verbreitung.

Aus dem Einsatz von Kunststoffrasen können verschiedene Umwelt- und Gesundheitswirkungen resultieren. In den vergangenen Jahren wurde insbesondere der Eintrag von Mikroplastik aus Kunststoffrasen in die Umwelt diskutiert. Dieser resultiert zum großen Teil aus Verlusten des Einfüllgranulates und durch Spielbetrieb, Pflegemaßnahmen, Wind und Regen. Eine wesentliche Zielsetzung des neues Umweltzeichens ist es daher die Mikroplastikeinträge in die Umwelt zu reduzieren. Zwar wurde Ende Oktober die Beschränkung von Mikroplastik unter der EU Chemikalienverordnung REACH veröffentlicht, aber das Verbot des Inverkehrbringens zur Verwendung von Gummi- und Kunststofffüllmaterialien als Einstreumaterial für Sportplätze tritt EU-weit erst nach 8 Jahren Übergangsfrist in Kraft. Bis dahin kann der Blaue Engel der Gesetzgebung vorwegreifen.

Weitere wichtige Ziele des neuen Umweltzeichens sind neben der Reduktion von Kunststoffemissionen, die Minimierung des Schadstoffeintrags in Boden und Grundwasser sowie die Ressourcenschonung durch Anforderungen an Mindestnutzung (Auslastung) sowie Haltbarkeit und Langlebigkeit des Teppichs, die Förderung des Einsatzes von Post-Consumer-Recyclingmaterial und Anforderungen an Rückbau (-fähigkeit) und Recycling. Zudem kann die Bauweise, die bauliche Integration des Kunststoffrasensportplatzes und das Spieler*innenverhalten auch die Höhe möglicher Mikroplastikemissionen beeinflussen. In Teil B werden Anforderungen an die Nutzung, Pflege und Instandhaltung gestellt. So muss eine hohe Nutzungseffizienz (Bedarfserhebung durch Spieler*innenstunden) vorliegen, der Platz mechanisch ohne Biozide gepflegt werden oder der Wasserverbrauch ist beschränkt.
 
Erklärfeld TEIL A 
Dieses Kunststoffrasensystem erfüllt die Anforderungen von Teil A der UZ 235 und ermöglicht den Bau eines UZ 235 zertifizierten Kunststoffrasensportplatzes (Teil B).

  • schadstoffarm
  • Reduzierung der Mikroplastikeinträge in die Umwelt
  • recyclingfähig und langlebig 

Erklärfeld TEIL B 
Dieser Kunststoffrasensportplatz wurde mit einen Kunststoffrasensystem zertifiziert nach UZ 235 Teil A erbaut und erfüllt die Kriterien des Umweltzeichens UZ 235 Teil B Ausgabe 2024 

  • schadstoffarmes, recyclingfähiges und langlebiges Kunststoffrasensystem
  • Reduzierung der Mikroplastikeinträge in die Umwelt 
  • Mechanische Pflege ohne Biozide 
  • Effizienter Betrieb und intensive Nutzung


Überarbeitung - Kaminöfen für Holz und Staubabscheider (DE-UZ 212 / 222)

Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich mehr luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. In Wohngebieten kann es daher zu erhöhten Belastungen mit Feinstaub (Particulate Matter, PM) und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen - insbesondere dann, wenn viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen vorliegen. Bei der Verbrennung von Holz entstehen neben den zuvor genannten Feinstaubfraktionen, PM10 und PM2,5 auch ultrafeine Partikel (kleiner als 0,1 µm). Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass sie eine eigenständige negative Wirkung auf die menschliche Gesundheit haben.

Der Blaue Engel für Kaminöfen zielt auf eine Verbesserung der Luftqualität. Durch eine effiziente und kontrollierte Verbrennung sowie durch Einrichtungen zur Emissionsminderung soll eine deutliche Reduzierung der Staub- und sonstigen Abgasemissionen gegenüber konventionellen Kaminöfen erreicht werden. Ebenso fordert der Blaue Engel für Kaminöfen nach einem eigens angepassten Messverfahren eine Bestimmung der Staub-Partikelanzahl, um insbesondere die Anzahl der ultrafeinen Partikel adressieren zu können. Nachdem die Eignung des Messverfahrens nun in einem Forschungsvorhaben durch einen Ringversuch bestätigt wurde, ist jetzt in den überarbeiteten Vergabekriterien ein Grenzwert für die Anzahl der Staubpartikel im Abgas festgelegt.


Weitere Überarbeitungen - Produkte aus Recyclingkunststoffe, Energiemessgeräte Gartengeräte, Rohrreiniger

Folgende weitere Umweltzeichen wurden zudem überarbeitet und aktualisiert:

  • Produkte aus Recyclingkunststoffe (DE-UZ 30a)
  • Energiemessgeräte für den Haushalt (DE-UZ 142)
  • Gartengeräte (DE-UZ 206)
  • Rohrreiniger (DE-UZ 24)
Die überarbeiteten und die neuen Kriteriendokumente werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf unserer Homepage (Vergabekriterien) verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltfreundlichen Produkten können dann das Zeichen beantragen.