Gartengeräte (DE-UZ 206)
Bitte beachten Sie, dass es momentan auch eine ältere Ausgabe gibt.
In schutzbedürftigen Gebieten, aber auch in privaten Gärten empfinden viele Personen die Geräusche von Gartengeräten als eine erhebliche Lärmbelästigung. Durch die Vergabe des Umweltzeichens für lärmarme und schadstoffarme Gartengeräte soll daher vor allem eine Reduzierung der Lärmemissionen erreicht werden.
Der Blaue Engel zeichnet Gartengeräte aus, die dem fortgeschrittenen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Da verbrennungsmotorbetriebene Geräte mit den aktuellen technischen Möglichkeiten keine auszeichnungswürdigen Anforderungen erreichen, sind diese Geräte in den aktuellen Vergabekriterien nicht mehr enthalten. Der Geltungsbereich umfasst Gartengeräte mit Elektromotor (Netz- oder Akkubetrieb) wie Motorkettensägen, Heckenscheren, Rasenmäher, Elektrische Sensen und Trimmer, Vertikutierer, Häcksler und Hochentaster.
Zusätzlich ist bei allen Geräten die Verwendung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe in den Materialien der Geräte ausgeschlossen. Akkubetriebene Geräte müssen schadstoffarme und langlebige Akkus verwenden. Die Akkus müssen austauschbar sein.
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