Lärmarme Kommunalfahrzeuge (DE-UZ 59a)
Lärmarme Fahrzeuge für saubere Strassen
Die durch Kommunalfahrzeuge verursachten Schadstoffemissionen und Geräuschbelästigungen sollen besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden.
Die Arbeitsgeräusche können in Wohngebieten und Ruhezonen sehr störend sein. Zum Schutz der Anwohner ist es daher wichtig, dass die Kommunen lärmarme Fahrzeuge betreiben. Derzeit gibt es außer der Verpflichtung zur Kennzeichnung des Geräuschpegels keine gesetzlichen Anforderungen zur Lärmminderung von Kommunalfahrzeugen. Daher werden mit dem Blauen Engel Grenzwerte für den zulässigen Lärmpegel von Kehrfahrzeugen und Müllfahrzeugen festgelegt.
Zur Reduzierung der Luftschadstoffe sind strenge Abgas- und Feinstaubwerte einzuhalten Die Anforderungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der Abgasminderung und setzen den Einsatz von hochwirksamen Systemen zur Abgasnachbehandlung voraus.