Umweltfreundliche Kunststoffrasensysteme und -sportplätze (DE-UZ 235)
Mit dem neuen Umweltzeichen sollen Kunststoffrasensysteme (Teil A) und Kunststoffrasensportplätze (Teil B) ausgezeichnet werden, welche sich in Bezug auf ökologische Aspekte relevant gegenüber anderen Kunststoffrasensystemen und -sportplätzen hervorheben.
Kunststoffrasensportplätze kommen im (Freizeit-)Sportbereich oft alternativ zu Naturrasenplätzen zum Einsatz und finden – u. a. aufgrund ganzjähriger Bespielbarkeit, höherer Belastbarkeit, des geringeren Pflegeaufwands und den im Falle eines hohen Nutzungsgrades geringen spezifischen Kosten pro Nutzungsstunde – zunehmend Verbreitung.
Aus dem Einsatz von Kunststoffrasen können verschiedene Umwelt- und Gesundheitswirkungen resultieren. In den vergangenen Jahren wurde insbesondere der Eintrag von Mikroplastik aus Kunststoffrasen in die Umwelt diskutiert. Dieser resultiert zum großen Teil aus Verlusten des Einfüllgranulates und durch Spielbetrieb, Pflegemaßnahmen, Wind und Regen. Eine wesentliche Zielsetzung des neues Umweltzeichens ist es daher die Mikroplastikeinträge in die Umwelt zu reduzieren. Zwar wurde Ende Oktober die Beschränkung von Mikroplastik unter der EU Chemikalienverordnung REACH veröffentlicht, aber das Verbot des Inverkehrbringens zur Verwendung von Gummi- und Kunststofffüllmaterialien als Einstreumaterial für Sportplätze tritt EU-weit erst nach 8 Jahren Übergangsfrist in Kraft. Bis dahin kann der Blaue Engel der Gesetzgebung vorwegreifen.
Weitere wichtige Ziele des neuen Umweltzeichens sind neben der Reduktion von Kunststoffemissionen, die Minimierung des Schadstoffeintrags in Boden und Grundwasser sowie die Ressourcenschonung durch Anforderungen an Mindestnutzung (Auslastung) sowie Haltbarkeit und Langlebigkeit des Teppichs, die Förderung des Einsatzes von Post-Consumer-Recyclingmaterial und Anforderungen an Rückbau (-fähigkeit) und Recycling. Zudem kann die Bauweise, die bauliche Integration des Kunststoffrasensportplatzes und das Spieler*innenverhalten auch die Höhe möglicher Mikroplastikemissionen beeinflussen. In Teil B werden Anforderungen an die Nutzung, Pflege und Instandhaltung gestellt. So muss eine hohe Nutzungseffizienz (Bedarfserhebung durch Spieler*innenstunden) vorliegen, der Platz mechanisch ohne Biozide gepflegt werden oder der Wasserverbrauch ist beschränkt.
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