Die Ökodesign-Richtlinie (RL 2009/125/EG) zielt auf die Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten über ihren Lebensweg verursachten Umweltwirkungen durch die Festlegung von Mindestanforderungen. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (VO 2017/1369/EU) stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zur Energieeffizienz und weiteren ressourcenrelevanten und Gebrauchs-Eigenschaften für ihre Kaufentscheidung zur Verfügung.