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Omnibusse (DE-UZ 59b)

Stadtbus, Stadtbusse, Omnibus, Elektrobus, Bus, Busse

Die durch Omnibusse verursachten Schadstoffemissionen und Geräuschbelästigungen sollen besonders in Ballungsräumen, Innenstädten und schutzbedürftigen Gebieten verringert werden.

Zum Schutz der Gesundheit ist es wichtig, dass die Kommunen lärmarme Busse betreiben Die Fahrgeräusche müssen daher die gesetzlichen Lärmwerte unterschreiten und werden ab 2020 nochmals verringert.

Zur Reduzierung der Luftschadstoffe sind strenge Abgas- und Feinstaubwerte einzuhalten Die Anforderungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der Abgasminderung und setzen den Einsatz von hochwirksamen Systemen zur Abgasnachbehandlung voraus.

Für die Vergabe des Blauen Engels an Elektrobusse und Busse mit Hybridantrieb werden Qualitätskriterien und Sicherheitsanforderungen an den Antriebs-Akku vorgegeben. Die Austauschbarkeit und Verfügbarkeit der in den Bussen eingesetzten Batterien und Akkus muss langfristig gesichert sein.

Für die Klimatisierung der Busse wird ab 2020 der Einsatz von halogenfreien Kältemitteln angestrebt.

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