Für die Benutzung des Umweltzeichens in der Werbung oder sonstigen Maßnahmen des Zeichennehmers hat dieser sicherzustellen, dass das Blauer Engel-Logo, nur in Verbindung zu dem im Vertrag genannten Produkt/der Dienstleistung gebracht wird. Für die Art der Benutzung des Zeichens, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist der Zeichennehmer allein verantwortlich.