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Ergebnisse der Sitzung der Jury Umweltzeichen im Sommer 2024

Eine Gruppe von Menschen steht vor einer Treppe
Mitglieder der Jury Umweltzeichen mit Mitarbeiter*innen des UBA, BMUV und RAL gGmbH

Die Jury Umweltzeichen hat auf ihrer Sommersitzung Kriterien für zwei neue Umweltzeichen beschlossen:

Neues Umweltzeichen für Veranstaltungen

Das neue Umweltzeichen Blauer Engel für Veranstaltungen bietet Veranstaltungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen wie Konferenzen und Messen, als auch kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Theaterfestivals, mit dem Umweltzeichnen zu bewerben, wenn sie ein hohes Umwelt- und Nachhaltigkeitsniveau einhalten.
Vor dem Hintergrund einer vielseitigen Veranstaltungsbranche sind die potentiellen Umweltwirkungen entsprechend unterschiedlich gelagert, doch die Bereiche Mobilität, Gastronomie, Energieverbrauch in den Veranstaltungsstätten, und auch Kreislaufwirtschaftsthemen, spielen eine wichtige Rolle und werden vom Umweltzeichen adressiert, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Ressourcen zu schonen.
So wird eine umweltverträgliche Mobilität der Mitarbeitenden wie auch Teilnehmenden gefordert, die unter anderem von der Lage des Veranstaltungsortes und den damit verbundenen Anreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestimmt wird. Auch ist der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtend, umweltschonende Recyclingpapiere oder energiesparende Elektro- und Elektronikgeräte sind einzusetzen Das gastronomische Angebot kann ebenfalls einen erheblichen Anteil an der Klima- und Umweltwirkung einer Veranstaltung ausmachen. So wird für Cateringdienstleistungen eine überwiegend vegetarische oder vegane Verpflegung gefordert und die verpflichtende mehrheitliche Verwendung von Produkten aus biologischer Produktion sorgt für die Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft und für die Schonung von Böden und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Zudem sollen Lebensmittelabfälle durch Planung und Maßnahmen vermieden werden, und falls trotz großer Anstrengungen nicht möglich, zumindest sachgerecht entsorgt werden. Dem Ressourcenschutz wird weiterhin Rechnung getragen, indem Mehrwegbecher verpflichtend genutzt werden müssen. Die für die Veranstaltung eventuell verwendeten fliegenden Bauten müssen vollständig rückgebaut und entweder wiederverwendet oder, falls nicht möglich, alle Materialien für die Entsorgung unter Einhaltung gesetzlichen Vorgaben getrennt werden.
Auch die Veranstaltungstechnik bietet Potentiale zur Reduktion von Treibhausgasen. Neben einer verpflichtenden bevorzugten Nutzung von vor Ort befindlicher Technik müssen umfassende Energiebedarfspläne erstellt werden, die Energiesparpotentiale offenlegen. Neben den Kriterien mit hauptsächlichem Umweltbezug spielen auch soziale Kriterien, wie Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit, eine Rolle, um die Veranstaltungsbranche nachhaltiger zu gestalten.
Aufgrund der Komplexität der Veranstaltungsbranche ist es notwendig, zwischen für alle Veranstaltungsarten umsetzbaren MUSS-Kriterien und wählbaren KANN-Kriterien zu unterscheiden.
Im Erklärfeld werden folgende Vorteile für Umwelt und Gesundheit genannt:

  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Schonung von Ressourcen
     

Neues Umweltzeichen für Druckfarben, Tinten und Toner für Papier und Karton auf professionellen Druckmaschinen

Druckfarben, Tinten und Toner für grafische Druckerzeugnisse wie beispielsweise Bücher, Zeitungen, Broschüren, Prospekte oder Flyer sind weit verbreitet und jährlich werden allein in Deutschland rund 1,9 Millionen Tonnen Presse- und Katalogpapiere bedruckt (Papierindustrie 2023).
Die Papierprodukte und damit auch die Druckfarben, Tinten und Toner gelangen am Ende ihrer Nutzung größtenteils in die Altpapiersammlung. Um aus Altpapier wieder hochwertige Produkte herzustellen, müssen Verunreinigungen weitgehend entfernt werden. Aus diesem Grund sollten Druckfarben, Tinten und Toner gut vom Druckerzeugnis entfernbar sein.
Die Herstellung und der Gebrauch von Druckfarben, Tinten und Tonern kann mit Umwelt- und Gesundheitsbelastungen durch den Einsatz gefährlicher Stoffe verbunden sein. Toxische, wassergefährdende und langlebige Stoffe können in Gewässern oder über rezyklierte Papierfasern in Recyclingprodukte gelangen. Zu den gefährlichen Stoffen gehören beispielsweise Schwermetalle und Amine aus Farbstoffen. Zu den umweltgefährdenden langlebigen Stoffen gehören per- und polyfluorierte Chemikalien („PFAS“), die zur Erhöhung der Scheuerfestigkeit eingesetzt werden. Stoffe, die die Wiederverwendbarkeit von Papierfasern behindern, sind Mineralöl-Kohlenwasserstoffe und deren Verunreinigungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Als diese Stoffe sind bei den Produkten mit dem Umweltzeichen entweder vollkommen oder weitestgehend ausgeschlossen.
Die Anforderungen im neuen Umweltzeichen „Blauer Engel für Druckfarben, Tinten und Toner“ garantieren eine geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastungen der Produkte. Gefährliche Inhaltstoffe sind minimiert und zudem lassen sich die Druckfarben beim Papierrecycling gut von den Fasern ablösen und ermöglichen ein schadstoffreduziertes Faserrecycling. Teilweise enthalten Druckfarben anstelle von Mineralölen bereits Öle auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Nachwachsende Rohstoffe sollten aus einer zertifiziert nachhaltigen Produktion bezogen werden, um die Biodiversität zu erhalten und zum Klimaschutz beizutragen.
Der neue Blaue Engel ist ein B2B-Umweltzeichen zur Nutzung im gewerblichen Bereich und wurde eng auf den Blauen Engel für Druckerzeugnisse abgestimmt. Es soll Druckereien eine Zertifizierung ihrer Produkte als umweltfreundliches Druckerzeugnis (DE-UZ 195) erleichtern.
Mit dem Umweltzeichen sollen Druckfarben, Tinten und Toner ausgezeichnet werden, die sich vor allem durch folgende Gesundheits- und Umweltschutzkriterien auszeichnen:

  • schadstoffarm
  • unterstützt hochwertiges Papierrecycling
     

Erweiterung des Umweltzeichens für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DE-UZ 215)

Software ist ein maßgeblicher Treiber des Energie- und Ressourcenverbrauchs von digitalen Infrastrukturen. Die Nutzung von digitaler Technologie, die von Software gesteuert wird, ist die Ursache dafür, dass digitale Endgeräte angeschafft, Rechenzentrumskapazitäten immer weiter ausgebaut und Kommunikationsnetzwerke immer mehr belastet werden. Außerdem führt immer anspruchsvollere Software dazu, dass funktionierende Hardware obsolet wird und frühzeitig ersetzt werden muss. Der Blaue Engel für Software zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Softwareprodukten zu reduzieren. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichen aus dem Jahr 2020 wurde der Geltungsbereich von reinen Desktop-Computer-Anwendungen auf Programme für mobile Endgeräte und Server-Client-Software erweitert.
Die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel für Software“ bieten eine gute Orientierung, um mögliche Schwachstellen der Software zu erkennen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, die die Umweltbelastung reduzieren. Der Blaue Engel fordert eine transparente Dokumentation der Energie- und Hardwareinanspruchnahmen der Software und dass der Energieverbrauch über den Zeitraum der Nutzung – auch nach Updatens – nicht mehr als 10 % steigt. Weiterhin werden Updates min. 5 Jahre zur Verfügung gestellt, sodass die Hardware länger nutzbar bleibt. Aufgrund geringerer Leistungsanforderungen ist eine längere Geräte-Nutzungsdauer möglich. Durch besondere Freiheiten und Nutzerfreundlichkeit im Umgang mit der Software (Deinstallierbarkeit, Werbefreiheit, Vermeidung von Tracking, Modularität) sollen Anreize für die Energie- und Datensparsamkeit gefördert werden. Weiterhin werden. Anforderungen an den Verbraucher- und Datenschutz gestellt.
Im Erklärfeld werden folgende Vorteile genannt:

•    energie- und datensparsam
•    werbe- und trackingfrei
•    abwärtskompatibel und gesicherte Updates

Überarbeitung des Umweltzeichens für Computer, Tastaturen und Mäuse (DE-UZ 78)

Diese Produktgruppe des Blauen Engels wurde umfangreich überarbeitet, wobei u.a. die Reparierbarkeit, eine Mindestgarantie und soziale Anforderungen neu aufgenommen sowie der Geltungsbereich um PC-Mäuse erweitert wurde.

In Hinblick auf eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft sollten Computer so lange wie möglich genutzt werden, um einen maximalen Nutzen aus den eingesetzten Rohstoffen zu ziehen. Computer, die zukünftig das Umweltzeichen tragen, erfüllen diese Voraussetzungen an Langlebigkeit beispielsweise durch die Fähigkeit zur Erweiterbarkeit, Reparierbarkeit und sicheren Datenlöschung sowie durch hochwertige Akkus und die Möglichkeit einer langen Garantie. Außerdem erfüllen die mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Computer Anforderungen an eine recyclinggerechte Konstruktion sowie Werkstoffwahl und schaffen damit gute Rahmenbedingungen für eine effiziente Rückgewinnung von eingesetzten Materialien. So tragen sie zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei. Hinzu kommt, dass die Produkte einen Mindestanteil an rezyklierten Kunststoffen (PCR-Kunststoff-Anteil) aufweisen müssen. Nicht zuletzt werden in den Kunststoffteilen der Geräte, die mit dem Umweltzeichen gekennzeichnet sind, schadstoffarme Materialien eingesetzt und somit die Gefahren für die Umwelt und die Risiken für die menschliche Gesundheit verringert.
Erstmalig wurden in die Vergabekriterien dieses Umweltzeichens Anforderung an Sorgfaltspflichten von Unternehmen bei der Rohstoffgewinnung sowie die Unterstützung von vor-Ort Initiativen zum verantwortungsvollen Bergbau aufgenommen. Darüber hinaus wurden auch Kriterien an die soziale Nachhaltigkeit in der Fertigung aufgenommen. Hierbei wird gefordert, dass die 8-ILO Kernarbeitsnormen sowie weitere ILO-Normen eingehalten werden.

Das Erklärfeld lautet:
Tastaturen und Mäuse

  • schadstoffarm
  • langlebig
  • reparierbare Konstruktion  

Computer:

  • geringer Energieverbrauch
  • schadstoffarm
  • langlebig, reparierbare Konstruktion  
     

Weitere Überarbeitungen – Umweltzeichen für Papiertapeten und Raufaser

  • Folgende weitere Umweltzeichen wurden zudem überarbeitet und aktualisiert:
  • Tapeten und Raufaser (DE-UZ 35)
  • Druckerzeugnisse (DE-UZ 195) – Erweiterung des Geltungsbereichs um LED-UV Rollenoffsetdruck

Die überarbeiteten und die neuen Kriteriendokumente werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf unserer Homepage (Vergabekriterien) verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltfreundlichen Produkten können dann das Zeichen beantragen.